Mitgliedskarte/ Personalausweis/ Anleitung und Informationen
Der Universitätsrat schreibt vor, dass jedem ständigen Mitarbeiter, ob befristet oder vertraglich beschäftigt ist, ein gültiger Personalausweis mit seinem Bild, seinem Vor- und Nachnamen und seiner Abteilung ausstellen werden lässt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Personalausweise jederzeit mit ihnen innerhalb der Universität zu tragen, und ihn auf Anfrage eines Offiziers für die Campusschutzdienstleistungen bzw. eines von der Universität beauftragten Mitglieds vorzuzeigen. Die neuen Mitarbeiter können ihre Ausweise vom Büro beim Dienstleistungsgebäude erhalten. Wenn ein Mitarbeiter seinen Ausweis verliert, kann er einen Ersatzausweis anfordern und soll dafür zahlen. Die Zahlung muss in bar an die Kasse im Hauptgebäude erfolgen. Die Mitarbeiter, die ihre Stelle an der Universität verlassen, müssen ihre Personalausweise an die Verwaltung zurückgeben.