Parkplatz

Parkplatz

Der Parkplatz löst die Parkprobleme und zielt auf Anbieten vom einen leichten und sicheren Zugang zum Campus und Verbesserung der Lebensqualität und Umweltprinzipien ab. Wenn ein Lehrkörpermitglied die Erlaubnis dazu nimmt, sein Auto zum Universitätscampus zu betreten, darf es ohne Abonnement auf dem Parkplatz stehen lassen. Dies sind die folgenden Bedingungen für die Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung für die Autos von Lehrkörpermitgliedern:

  1. Die Lehrkörpermitglieder und ihre Assistenten sowie die Universitätsmitarbeiter erhalten ein Ausweis, um ihre Privatautos auf dem Campus zu betreten.
  2. Wenn der Ausweis verloren ist, legt der Autoinhaber an der Universitätssicherheit einen Hinweis vor, um anderen von der Verwendung des Ausweises zu verbieten, und ein anderer Aufkleber für ihn anstatt des Verlorenen ausstellen.
  3. Es ist erlaubt, den Lehrkörpermitgliedern, ihren Assistenten und Mitarbeitern eine persönliche Erlaubnis zum Beitritt ihrer Autos oder die Autos eines ihrer Verwandten zum Universitätscampus auszuhändigen, um sie mit ihren Arbeitsplätzen zu verbinden.
  4. Der Beitritt von Autos der Lehrkörpermitglieder und ihrer Assistenten gilt vom 08:00 Uhr bis zum 20:00 Uhr aufgrund ihrer Arbeit.
  5. Die Studenten der praktischen Fakultäten können die Erlaubnis nehmen, den Campus mit ihren Privatautos vom 08:00 Uhr bis zum 16:00 Uhr während des akademischen Jahres zu betreten.
  6. Die behinderten Studenten oder ihre Verwandten können die Erlaubnis nehmen, den Campus mit ihren Autos vom 08:00 Uhr bis zum 16:00 Uhr während des akademischen Jahres zu betreten.
  7. Jedes Auto hat sein eigenes Badge. Es ist nicht erlaubt, das gleiche Badge für mehrere Autos zu verwenden.
  8. Im Fall des Missbrauches der obengenannten Regeln wird der Ausweis bzw. die Erlaubnis für ein Jahr zurückgezogen oder den Betrag zu bezahlen.
  9. Das Autobadge muss jedes akademische Jahr aktiviert werden.
    Autoaufkleber Anfrage 
    Autoeinreise Anfrage 
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