Bildung eines Gremiums zur Beurteilung der Abschlussarbeiten internationaler Studierender

1- Der Oberste Universitätsrat hat beschlossen, zuzustimmen, dass die Bildung des Bewertungsausschusses für Abschlussarbeiten  vom Fakultätsrat und der Universitätsverwaltung nur dann genehmigt wird, wenn der Student alle Studiengebühren bis zum letzten Semester, für das die Zahlung fällig ist, bezahlt hat.

2- Im Falle, dass die fälligen Gebühren und Auslagen bezahlt werden und die Bildung des Bewertungsausschusses vom Fakultätsrat und der Universitätsverwaltung genehmigt wird, entstehen dem Studierenden keine Studiengebühren, wenn er die Dissertationsverteidigung erfolgreich bestanden hat und die Bildung des Bewertungsausschusses innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Genehmigung genehmigt wurde.

3- Falls der oben genannte Zeitraum von sechs Monaten überschritten wird und ein neuer Ausschuss gebildet wird, ist der Student verpflichtet, Studiengebühren und Kosten für die Semester zu zahlen, die mit der Genehmigung der Bildung des Bewertungsausschusses für Abschlussarbeiten beginnen.

Die oben genannten Regelungen gelten für akademische Grade, die durch Diskussion verliehen werden. In anderen Fällen mit anschließender Prüfung gilt dies nicht, zum Beispiel für Fakultäten (Medizin – Krankenpflege – Südägyptisches Onkologieinstitut).