Beschlüsse des Rates für Postgraduiertenstudien und Forschung

  1. Am 27. April 2022 beschloss der Universitätsrat Nr. 371 von Assiut, zu genehmigen, dass das Zentrum für öffentliche Dienstleistungen für wissenschaftliche Dissertationen und Forschung an der Universität eines der akkreditierten Zentren für die Durchführung der linguistischen Überprüfung der arabischen Sprache für Master- und Doktorarbeiten sein wird, vorausgesetzt, dass der Forscher das Recht hat, ein akkreditiertes Zentrum innerhalb der Universität für die Durchführung der linguistischen Überprüfung auszuwählen.
  2. Der Universitätsrat hat auf seiner 732. Sitzung am 31/5/2022 beschlossen, die Berücksichtigung von Kapazitätsentwicklungskursen als Ersatz für sein Diplom über die Grundlagen der digitalen Transformation nur für im Ausland lebende Studierende zu genehmigen.
  3. In seiner Sitzung am 22. März 2023 hat  der Rat für Postgraduiertenstudien und Forschung, beschlossen, die Ermächtigung von Prof. Dr. / Vizepräsident für Postgraduierten und Forschungsangelegenheiten zu genehmigen, die Beschlüsse des Hochschulrats zur Wiedereinschreibung von Studierenden nach Zahlung von Studiengebühren zu genehmigen, sei es im selben Jahr der Abmeldung oder in einem Folgejahr.
  4. Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung Nr. (742) vom 28.03.2023  beschlossen, die Änderung des Universitätsratsbeschlusses Nr. (1346) in seiner Sitzung Nr. (636) vom 30. Oktober 2013  über die Durchführung der Prüfung zum Englisch-Sprachzertifikat für Doktoranden wie folgt zu genehmigen:Genehmigung zur Ablegung der ELPT-Prüfung an der Philosophischen Fakultät der Universität für Doktoranden, die an den Fakultäten der Universität eingeschrieben sind, als Alternative zur TOEFL-Prüfung, die durch den Beschluss des Universitätsrats vom 22. März 1998  vorgesehen ist.
  5. Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung Nr. (747) vom 24.9.2023 Folgendes beschlossen:Erstens: Genehmigung der Fortführung des Beschlusses des Universitätsrats Nr. (915) in seiner Sitzung Nr. (727) vom 26.12.2021  über die Notwendigkeit, Kurse zur digitalen Transformation zu belegen, um Absolventen und Diplome zu verleihen.Zweitens: Diese Entscheidung gilt für Studenten, die ab September 2023 in professionelle postgraduale Diplome eingeschrieben werden
  6. Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung Nr. (747) vom 24.9.2023 Folgendes beschlossen:Erstens: Die Gültigkeitsdauer des ELPT-Zertifikats beträgt drei Jahre, wenn es eine Voraussetzung für die Registrierung ist. Zweitens: Das ELPT-Zertifikat wird nicht spezifiziert, wenn es eine Bedingung für die Gründung oder Erteilung ist.
  7. Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung Nr. (748) vom 31.10.2023 Folgendes beschlossen: - Genehmigung, dass die Veröffentlichung der Forschung eine der Voraussetzungen für die Verleihung eines Master- oder Doktortitels an der Medizinischen Fakultät und keine Bedingung für die Bildung des Diskussionsausschusses ist.
  8. Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung Nr. (749) vom 28.11.2023 beschlossen, die Empfehlungen des Ausschusses zu genehmigen, der gebildet wurde, um die notwendigen Kriterien und Bedingungen festzulegen, um den Prozentsatz der Befreiung von Doktoranden mit Behinderungen von den Studiengebühren auf der Grundlage des Prozentsatzes der Behinderung zu bestimmen.
  9. Der Rat für Graduiertenstudien und Forschung hat in seiner Sitzung vom 24.3.2024  beschlossen, den Räten der Fakultäten und Institute der Universität zu empfehlen, die Dekane der Hochschulen und Institute zu ermächtigen, sich zu registrieren und Beurteilungs- und Diskussionsausschüsse zu bilden, und die Vergabe von Diplomen und Abschlüssen an Doktoranden im Namen der Räte der Hochschulen und Institute zu empfehlen, um das Interesse der Studierenden zu gewährleisten und die Geschwindigkeit der Fertigstellung von Themen zu gewährleisten und sie nicht zu verzögern, was dazu führen kann, dass den Studenten zusätzliche Kosten oder Gebühren in Rechnung gestellt werden.
  10. Der Rat für Postgraduiertenstudien und Forschung hat in seiner Sitzung vom 24.03.2024 beschlossen, dass die Aufnahme eines Mitglieds in den Aufsichtsausschuss, der für Master- und Doktorarbeiten gebildet wurde, ein inhärentes Recht des Hauptbetreuers ist und nur mit seiner Zustimmung erfolgen kann.